Luzerner Theologe und Philosoph kritisiert geplanten EU-"Kids Act" als unzureichend - Forderung nach strengeren Schutzmaßnahmen für Minderjährige
Wien, 24.09.2026 (KAP) Der Ethiker und Theologe Peter G. Kirchschläger fordert eine Altersgrenze von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien. Die im Entwurf des geplanten EU-"Kids Act" vorgesehene Grenze von 13 Jahren sei aus ethischer Sicht zu niedrig, schreibt der Professor der Universität Luzern in einem Gastbeitrag für die Tageszeitung "Die Presse" (Donnerstag). Auch einen vorgesehenen Stufenplan, der eine Nutzung durch jüngere Kinder unter Aufsicht der Eltern ermöglichen soll, lehnt der aus Österreich stammende Sozialethiker ab. Soziale Medien seien "asoziale Medien" und Suchtprodukte, die wie Glücksspiel, Alkohol und Tabakwaren "nicht dem Zusammenspiel der Eigenverantwortung von Kindern und Jugendlichen sowie von Eltern überlassen werden" sollten.
Als problematisch erachtet der 49-jährige Theologe, der erst kürzlich zum Berater der päpstlichen Entwicklungsbehörde berufen wurde, vor allem das Suchtpotenzial Sozialer Medien. So seien Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer noch nicht abgeschlossenen Gehirnentwicklung besonders anfällig für Abhängigkeit. Plattformen seien zudem so gestaltet, dass Funktionen wie Autoplay, endlose Feeds, Belohnungssysteme und Push-Nachrichten die Nutzung verlängerten.
Positiv bewertet der Ethiker am von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 17. September präsentierten Entwurf, dass Anbieter zu einem sichereren Design verpflichtet werden sollen. Unternehmen müssten demnach für Minderjährige die Deaktivierung süchtig machender Funktionen sowie bestimmter Zugriffe etwa auf Kamera, Standort und Mikrofon gewährleisten. Damit diese Vorgaben wirksam würden, brauche es allerdings "drakonische Strafen" - also hohe finanzielle Sanktionen - für Verstöße. Kirchschläger schlägt dazu eine Koppelung der Strafen an den Jahresumsatz oder Jahresgewinn der Unternehmen vor.
Soziale Medien als Suchtprodukte
Den von der EU vorgesehenen Stufenplan bewertet der Theologe als für nicht ausreichend und "nicht sinnvoll". Wenn die EU Soziale Medien als Suchtprodukte anerkenne, könne deren Nutzung durch Unter-13-Jährige nicht zugleich unter elterlicher Aufsicht erlaubt werden. "Dieser Ansatz stellt eine fatale Unterschätzung der süchtig und abhängig machenden Wirkung von asozialen Medien dar", schreibt Kirchschläger. Und weiter: "Wir würden ja auch nicht 'leichten Alkohol' und 'weniger nikotinhaltige Zigaretten' bereits an 13-Jährige ausschenken oder verteilen."
Neben der Altersgrenze ist laut Kirchschläger ein Medienkompetenz-Ausbau an Schulen nötig, um Kinder und Jugendliche auf einen verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Medien vorzubereiten. Für bereits abhängige Minderjährige schlägt er "Entzugsmaßnahmen" vor, die sie beim Umgang mit ihrer Abhängigkeit und deren Überwindung begleiten. Auch Durchsetzungsprobleme, wie sie bei entsprechenden Regelungen in Australien aufgetreten seien, seien aus seiner Sicht kein Argument gegen eine Altersgrenze, sondern für eine bessere Kontrolle.
Letztlich sei die aktuelle Debatte ein Resultat der "Versäumnisse der letzten zwei Jahrzehnte im Bereich von asozialen Medien", in denen "Letztere ihre süchtig und abhängig machende Wirkung bei schutzlosen Kindern ungebändigt und ungestört entfalten" konnten. Ein Mahnfinger, "damit sie ihre Bildschirmzeit reduzieren oder eine verantwortungsvolle Nutzung von asozialen Medien für sich selbst finden können", wird daher laut Kirchschläger nicht mehr ausreichen.
Debatte in Österreich
Zuvor hat auch der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) im Zuge des von der Bundesregierung geplanten Social-Media-Verbots für Jugendliche unter 14 Jahren eine Anhebung der Altersgrenze auf 16 Jahre und eine Ausweitung des Verbots auf Messenger-Dienste wie Snapchat sowie KI-Anwendungen gefordert. "Wir schützen Kinder vor Alkohol, vor Nikotin, vor Glücksspiel. Es ist konsequent, sie auch vor Geschäftsmodellen zu schützen, die auf ihre Aufmerksamkeit abzielen", so KFÖ-Präsident Peter Mender. Selbstregulation und ein reflektierter Umgang mit digitalen Medien ließen sich bei jüngeren Kindern nicht voraussetzen.