Wissenschaftler-Team stellte in Münster Ergebnisse von drei Jahre Forschung in zwei Gemeinschaften vor - Missbrauch durch Beschämen, Bloßstellen, Druck, Willkür und anderen Verhaltensweisen durchgesetzt
Münster, 25.09.2026 (KAP/KNA) Forscher haben erstmals in einer Studie das Phänomen des spirituellen Missbrauchs in katholischen Geistlichen Gemeinschaften im deutschsprachigen Raum untersucht. Diese Bewegungen, entstanden in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, hatten und haben teils großen Zulauf und werden oft von Kirchenleitungen gefördert.
Bei Anzeichen für Fehlentwicklungen seien diese aber bisher oft nicht eingeschritten oder hätten nur inkonsequent reagiert, so ein zentrales Ergebnis der Pilotstudie. Vorgestellt wurde sie am Freitag in Münster von der Theologin Judith Könemann und dem Historiker Thomas Frings, wie die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) berichtet.
Drei Jahre Forschung in zwei Gemeinschaften
In dem gut dreijährigen Forschungsprojekt untersuchten sie das Phänomen geistlichen Missbrauchs anhand zweier Gemeinschaften - der "Christusgemeinschaft" in der Diözese Osnabrück und "Totus tuus Neuevangelisierung" in der Diözese Münster. Beide Diözesen und der Orden der Thuiner Franziskanerinnen, in dessen Umfeld die Christusgemeinschaft in den 1970er Jahren entstand, sind Auftraggeber der Studie. Grundlage sind 117 Interviews, davon 81 mit Betroffenen, sowie Akten der Diözesen und des Ordens.
Aus Sicht der Wissenschaftler wird das missbräuchliche Verhalten oft theologisch und als gottgewollt verbrämt. Die katholische Welt und die christliche Theologie insgesamt böten dazu reichlich Anhaltspunkte - vom besonderen Blick auf den Ordens- und Priesterstand über die Auffassung von Geschlechterverhalten bis hin zu Konzepten wie Freiheit und Gehorsam, Demut, Sünde, Hingabe und Nachfolge.
Beschämen, Bloßstellen, Druck und Willkür
Durchgesetzt werde der Missbrauch mittels Beschämung, Demütigen, Bloßstellen, Druck, Liebesentzug, Kontaktabbruch, Willkür und anderen Verhaltensweisen. Oft betreffe dies auch Kleidung und Sexualität weiblicher Mitglieder. Betroffene hätten dadurch oft Schwierigkeiten, ein eigenständiges Leben zu führen, verlören den Kontakt zu Familie und Freunden oder litten unter langfristigen seelischen wie körperlichen Beeinträchtigungen. Andere dagegen, so die Studie weiter, hätten ihre Erfahrungen gut verarbeiten können.
Geistlicher Missbrauch ist demnach nicht beschränkt auf konservative Gruppen wie "Totus tuus". Die "Christusgemeinschaft" etwa habe viele durch ihre "Radikalität in Verbindung mit damals aufkommenden modernen Formen der Spiritualität und des Glaubensausdrucks" fasziniert. Grundsätzlich sind Geistliche Gemeinschaften laut der Studie "für hoch religiös gestimmte Menschen attraktiv". Mit ihnen werde das Ideal mönchischer Radikalität für alle zugänglich, nicht nur für Priester und Ordensleute, sondern auch für Singles sowie Ehepaare und Familien.
20 Jahre erfolglose Gespräche
Die Gemeinschaft "Totus tuus Neuevangelisierung", in den 1990er Jahren in der Diözese Münster entstanden, wurde 2007 kirchlich anerkannt, 2021 aber nach Hinweisen auf Missstände verboten. Die Diözese Osnabrück hat die zeitweise einflussreiche "Christusgemeinschaft" zwar nie anerkannt, doch gut 20 Jahre erfolglos geführte Gespräche hätten keine Konsequenzen gehabt. Zwar wurde die Leiterin 2004 aus ihrem Orden ausgeschlossen; der "Christusgemeinschaft" nahestehende Priester hingegen hatten weiter Einfluss.
Zahlen nennt die Studie nicht; eine quantitative Erhebung sei nicht das Ziel gewesen, so Könemann. Allerdings nennt sie Möglichkeiten, geistlichem Missbrauch vorzubeugen. Orientieren sollten diese sich an jenen gegen sexuellen Missbrauch: institutionelle Schutzkonzepte, konkrete Ansprechpersonen und unabhängige Beauftragte für Prävention und Intervention.
Wie bei Ordensgemeinschaften und Pfarren vorgesehen, sollten Diözesanleitungen auch bei Geistlichen Gemeinschaften regelmäßige, festgeschriebene Visitationen durchführen. Bei Problemen sind nach Aussage der Autoren vermehrt externe Fachleute heranzuziehen, um eine zu enge kirchliche Perspektive zu vermeiden. Sanktionen nach etwaigen Vergehen müssten zudem stärker nachgehalten werden. Im Übrigen müsse geistlich-spiritueller Missbrauch im Kirchenrecht als Straftatbestand verankert werden, um ihn sanktionieren zu können.
Erste Reaktion von Bischöfen
In einer ersten Reaktion teilte die Deutsche Bischofskonferenz mit: "Wir müssen alles tun, um solches Leid, um geistlichen Missbrauch in Zukunft zu verhindern. Hierfür wird uns die Studie wichtige Hinweise geben können." Ein wesentliches Ziel des gemeinsamen Forschungsauftrags sei es, auf Basis der Erfahrungen von Betroffenen und Zeitzeugen sowie Aktenanalyse grundlegende Faktoren zu ermitteln, die geistlichen Missbrauch begünstigten, und daraus Perspektiven für die Prävention zu entwickeln.
In den nächsten Tagen wollen die jeweiligen Organisationen eine erste gründliche Auswertung der nun vorliegenden Ergebnisse vornehmen und darüber am 5. Oktober informieren, hieß es in einer ersten gemeinsamen Stellungnahme des Bischofskonferenz-Vorsitzenden und Münsteraner Bischofs Heiner Wilmer, des Osnabrücker Bischofs Dominicus Meier, der Generalsekretärin der Bischofskonferenz, Beate Gilles, sowie der Generaloberin der Thuiner Franziskanerinnen, Schwester Maria Cordis Reiker.