Religionsunterricht: Ministerin Bauer für staatliche Schulaufsicht
26.09.202615:38
Österreich/Religionsunterricht/Schule/Islam/Bauer
Integrationsministerin in Ö1: Konfessioneller Religionsunterricht ist "wichtige Errungenschaft", dieser müsse aber klaren Qualitätsstandards folgen und unter "wirksamer staatlicher Aufsicht" stehen - Im Fokus steht vor allem der islamische Religionsunterricht
Wien, 26.09.2026 (KAP) Integrationsministerin Claudi Bauer (VP) hat sich für eine staatliche, religionsunabhängige Schulaufsicht für den Religionsunterricht ausgesprochen. Diese im Regierungsprogramm vereinbarte Aufsichtsbehörde solle umgesetzt werden und der Staat so stärker kontrollieren, wer an österreichischen Schulen Religionsunterricht erteilt und welche Inhalte vermittelt werden, sagte Bauer am Samstag in der Ö1-Sendung "Im Journal zu Gast": "Uns geht es darum, dass wir mehr Mitspracherecht haben und mehr Kontrolle darüber, was im Unterricht vermittelt wird und von wem das vermittelt wird". Religionslehrkräfte müssten etwa eine pädagogische und fachliche Ausbildung in Österreich haben. Derzeit sei man hier "auf einem Auge blind", so Bauer.
Konkreten Handlungsbedarf ortete die Ministerin speziell beim islamischen Religionsunterricht. Eltern würden ihr berichten, dass sie ihre Kinder vom Religionsunterricht abmelden würden aus "Angst vor Indoktrinierung" durch den politischen Islam, dessen Bekämpfung sich Bauer zuletzt verstärkt verschrieben hat. "Religionsunterricht darf kein Raum für Indoktrinierung oder Parallelgesellschaften sein", so die Ministerin. Sie halte den konfessionellen Religionsunterricht weiterhin für eine "wichtige Errungenschaft", aber es brauche "klare Qualitätsstandards" und eine staatliche Aufsicht. "Unsere Gesetze, unsere Verfassung und die Menschenrechte stehen nicht zur Disposition. Religion muss das Miteinander in unserem Land fördern und keine Religion steht über den Gesetzen", so Bauer.
Für den Religionsunterricht gilt derzeit eine gemischte Zuständigkeit zwischen den Kirchen bzw. Religionsgesellschaften einerseits und dem Staat andererseits. Für den Inhalt sowie die Besorgung des Religionsunterrichts ist die jeweilige Kirche bzw. Religionsgesellschaft zuständig, für die Bereitstellung des schulorganisatorischen Rahmens am einzelnen Standort die Schulleitung unter Beaufsichtigung der staatlichen Schulverwaltung. Beaufsichtigt wird der Religionsunterricht von den jeweiligen Fachinspektoren. Diese sind Organe der Kirchen - auch dann, wenn sie staatlich angestellte Religionslehrer sind.
Zurückhaltend zeigte sich auf APA-Anfrage in einer ersten Reaktion das zuständige Bildungsministerium. Man nehme die Aussagen Bauers "natürlich ernst", man verweise aber auf ein bewährtes "kooperatives Verhältnis zwischen Staat und Kirche/Religionsgesellschaft", zitierte die APA eine Stellungnahme des Bildungsministeriums. "Im schulischen Kontext nimmt der Religionsunterricht dabei eine wichtige Rolle ein. Im Sinne der Verfassung soll der Staat aber keine Inhalte vorgeben."
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