Leidenschaftlicher Appell des Papstes gegen Sterbehilfe
27.09.202621:04
Frankreich/Vatikan/Papst/Sterbehilfe
Leo XIV. mahnt in Lourdes: "Medizin nicht Gehilfe des Todes"
Lourdes, 27.09.2026 (KAP) Papst Leo XIV. hat sich leidenschaftlich gegen medizinisch assistierten Suizid von unheilbar Kranken und Menschen mit Behinderung ausgesprochen. Er äußerte sich am Sonntagnachmittag bei einer Begegnung mit Hunderten von ihnen und ihren Betreuern im französischen Lourdes.
Vor ihnen sagte der Papst: "Der Versuchung, unter dem Vorwand falschen Mitleides das Leben zu beenden, muss im Namen der unveräußerlichen Würde des Menschen entschieden widerstanden werden. Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen. Was legal ist, ist nicht zwangsläufig auch sittlich erlaubt!"
Papst betont Menschenwürde
Zahlreiche der Anwesenden applaudierten. Weiter sagte der Papst: "Der Mensch ist nämlich würdig allein schon aufgrund der schlichten Tatsache, dass er existiert und auf die Ewigkeit ausgerichtet ist. Seine Würde lässt sich nicht messen und steht nicht zur Diskussion."
An seine Zuhörer wandte er sich mit den Worten: "Ich weiß, dass für einige von euch aufgrund bestimmter Erkrankungen und mitunter schrecklicher Schmerzen die Zukunft dunkel, ungewiss und aussichtslos erscheinen mag. Doch kein menschliches Gesetz darf euch die Gewissheit eurer Würde nehmen."
"Medizin nicht Gehilfe des Todes"
An das anwesende medizinische Personal gewandt, ergänzte der Papst: "Stellt euch leidenschaftlich in den Dienst des Lebens! Niemand hat jemals das Recht, auf der Grundlage von labortechnischen Algorithmen über das Leben eines bestimmten Embryos oder eines bestimmten älteren Menschen zu entscheiden! Die Medizin darf niemals zum Gehilfen des programmierten Todes werden!"
Leo XIV. sprach im Innenhof des 1997 gegründeten medizinischen Zentrums "L'Accueil Notre-Dame". Dort betreuen Pflegekräfte, Ordensschwestern, Mediziner und freiwillige Helfer Kranke und Menschen mit Behinderung. In Frankreich gilt seit August ein neues Gesetz, das die medizinische Beihilfe zum Suizid bei unheilbar kranken Menschen erlaubt.