Erklärung von Bischöfin Richter und Landessuperintendent Stoffers: Bestehendes System verbindet bereits fachliche und inhaltliche Verantwortung der Kirchen und Religionsgesellschaften mit der Verantwortung des Staates für das öffentliche Schulwesen - IGGÖ weist Vorwurf fehlender Aufsicht zurück
Wien, 29.09.2026 (KAP) In die am Wochenende aufgekommene politische Debatte rund um die Aufsicht über den Religionsunterricht hat sich nur auch die Evangelische Kirche in Österreich zu Wort gemeldet. Die lutherische Bischöfin Cornelia Richter und der reformierte Landessuperintendent Ralf Stoffers hielten am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung fest: "Der Religionsunterricht in Österreich ist seit vielen Jahren rechtlich klar geregelt und in das öffentliche Schulwesen eingebunden."
Integrationsministerin Claudia Bauern hatte sich am Samstag in der Ö1-Sendung "Im Journal zu Gast" für eine staatliche Schulaufsicht über den Religionsunterricht ausgesprochen. Die im Regierungsprogramm vereinbarte Aufsichtsbehörde solle umgesetzt werden und der Staat stärker kontrollieren, wer an Schulen Religionsunterricht erteilt und welche Inhalte vermittelt werden, so Bauer. Besonderen Handlungsbedarf sah sie beim islamischen Religionsunterricht.
Die Aussage Bauers, der Staat habe derzeit keine Aufsicht darüber, welche Personen Religion unterrichten und welche Inhalte vermittelt werden, bedürften einer Präzisierung, so Richter und Stoffers. Die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften seien zwar für die inhaltliche Gestaltung, die Lehrpläne, die fachliche Aufsicht und die Qualität des Religionsunterrichts verantwortlich. Zugleich bestünden aber klar geregelte staatliche Zuständigkeiten und Aufsichtsrechte, um die Übereinstimmung mit den demokratischen Grundwerten sicherzustellen.
Eine zentrale Rolle bei der Qualitätssicherung komme den Fachinspektorinnen und Fachinspektoren für Religion zu, erklärte zudem die für Bildungsfragen zuständige evangelische Oberkirchenrätin Ingrid Bachler. Sie seien eine Schnittstelle zwischen dem staatlichen Bildungssystem und den Kirchen und Religionsgesellschaften, beaufsichtigten und begleiteten den Unterricht fachlich, berieten Religionslehrkräfte und unterstützten deren berufliche Weiterentwicklung. Für diese Aufgabe würden sie unter anderem an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Niederösterreich in einem österreichweit und interreligiös ausgerichteten Hochschullehrgang qualifiziert.
Auch die Unterrichtsinhalte seien verbindlich geregelt, heißt es in der Erklärung. Die jeweiligen Kirchen und Religionsgesellschaften erließen die Lehrpläne im gesetzlich vorgesehenen Rahmen. Diese stünden in enger Verbindung mit dem staatlichen Schulwesen.
Das bestehende System verbinde damit "bewusst die fachliche und inhaltliche Verantwortung der Kirchen und Religionsgesellschaften mit der Verantwortung des Staates für das öffentliche Schulwesen", so Bischöfin Richter. Die Evangelische Kirche stehe für einen "qualitätsvollen Religionsunterricht, der religiöses Wissen, ethische Urteilsfähigkeit, Dialogfähigkeit und einen respektvollen Umgang mit religiöser und weltanschaulicher Vielfalt fördert".
Offen für sachliche Debatte
"Wo konkrete Probleme bestehen", so die Bischöfin, "müssen diese konkret benannt und gelöst werden. Wo eine Weiterentwicklung sinnvoll ist, stehen wir einer sachlichen Diskussion offen gegenüber." Ausgangspunkt hierfür sollten jedoch die bereits bestehenden rechtlichen Grundlagen, Aufsichtsstrukturen und Qualitätsstandards sein. Pauschale Zuschreibungen gegenüber einzelnen Religionsgemeinschaften würden, wie Richter und Stoffers unterstrichen, "hingegen wenig zu einer sachlichen Debatte beitragen".
Bereits am Montag hatten sich der katholische Schulbischof Wilhelm Krautwaschl und die Wiener Schulamtsleiterin Andrea Pinz zur Debatte geäußert. Auch sie verwiesen auf die gemeinsame Verantwortung von Staat und Religionsgemeinschaften für den Religionsunterricht.
IGGÖ weist Vorwurf fehlender Aufsicht zurück
Auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) wehrte sich gegen den Eindruck, der islamische Religionsunterricht sei ein unbeaufsichtigter Bereich. Die rund 700 islamischen Religionslehrkräfte würden in Österreich ausgebildet, unter anderem an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Niederösterreich sowie an den Universitäten Wien und Innsbruck. Grundlage seien öffentlich zugängliche Curricula.
Die Lehrkräfte erhielten die Lehrbefugnis der IGGÖ zudem erst nach einem Hearing vor einer Kommission mit transparent festgelegter Zusammensetzung und Bewertungsmaßstäben und seien zur Fortbildung verpflichtet, erklärte die IGGÖ. Die Fachinspektorinnen und Fachinspektoren seien in die Bildungsdirektionen eingegliedert und arbeiteten mit der staatlichen Schulaufsicht zusammen.
Auch der Staat habe Kontrollmöglichkeiten, so der IGGÖ. Er mache die Lehrpläne kund, approbiere die Schulbücher und stelle die Lehrkräfte an. Verstöße gegen Gesetze oder die Grundwerte der Republik könnten zum Entzug der Lehrbefugnis und zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen. Diese Möglichkeiten würden auch genutzt, so die IGGÖ. Weiter hieß es in der Stellungnahme wörtlich: "Für Indoktrinierung oder für Inhalte, die Demokratie, Rechtsstaat oder der Gleichstellung von Frau und Mann widersprechen, gibt es im islamischen Religionsunterricht keinen Platz."
Die IGGÖ erklärte sich zugleich offen für Gespräche über Qualitätsstandards, Ausbildung und eine Weiterentwicklung des Religionsunterrichts. Pauschale Vorwürfe würden jedoch weder der Arbeit der islamischen Religionslehrkräfte noch der Situation an den Schulen gerecht.
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