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Deutsche Bischöfe gegen Suizid-Beihilfe und Leihmutterschaft

29.09.2026 16:02
Deutschland/Kirche/Ethik/Leihmutterschaft
Schutz der Würde in allen Momenten des Lebens: Dafür treten Bischofskonferenz und Caritasverband in Deutschland ein
Fulda, 29.09.2026 (KAP/KNA) Nein zu Suizid-Begleitung und Leihmutterschaft, ja zur Organspende: Die katholischen Bischöfe in Deutschland haben bei ihrer Herbsttagung in Fulda zusammen mit dem deutschen Caritasverband ihre Positionen zu schwierigen medizinethischen Fragen geschärft.

Sie bekräftigten ihre kategorische Ablehnung der Leihmutterschaft. Denn Leihmutterschaften verletzten immer die menschliche Würde des Kindes und der Mutter, sagte der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck laut Katholischer Nachrichten-Agentur (KNA) am Dienstag bei einem Pressegespräch. Selbst bei einem altruistischen Austragen des Kindes, wenn also kein Geld an die austragende Mutter gehe, werde das Kind zum Objekt und Vertragsgegenstand herabgewürdigt.

Die Kirche spreche niemandem ab, liebevolle und verantwortungsvolle Eltern sein zu können, sagte Overbeck. Auch sei es unbestritten, dass unerfüllter Kinderwunsch zu großem Leid bei den betroffenen Paaren führen könne. Wichtiger sei aber der unbedingte Schutz der menschlichen Würde des Kindes. Gerade bei Leihmutterschaften im Ausland gebe es entwürdigende und "geradezu unmoralische Vertragsbedingungen". Das Argument, man könnte in Deutschland strenge gesetzliche Rahmenbedingungen für Leihmutterschaften etablieren, sei nicht überzeugend. Zuletzt hatte der Fall Jens Spahn, der zusammen mit seinem Partner mithilfe einer Leihmutter in den USA Vater geworden war, die Debatte um Leihmutterschaft neu entfacht.

"Staat muss Suizidwillige schützen"

Bei der in Deutschland derzeit ebenfalls diskutierten gesetzlichen Neuregelung der Suizidbeihilfe forderte Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa, den Schwerpunkt auf Prävention und umfassende therapeutische Begleitung von Schwerstkranken und Suizidwilligen zu legen.

"Der Staat hat den Auftrag, die Freiheit zu schützen, weiterleben zu wollen, weiterleben zu dürfen und weiterleben zu können", sagte Welskop-Deffaa. Das gelte auch für Menschen, die das Gefühl hätten, nichts Produktives mehr für die Gesellschaft zu leisten. Das Anbieten von Suizidbeihilfe dürfe niemals Voraussetzung für die Übernahme von Pflegekosten durch die Pflegekassen werden.

Eindringlich warnte die Caritas vor weiteren Einsparungen im Pflege- und Gesundheitswesen. Auch Vorschläge, wonach Pflegeroboter Menschen ersetzen könnten, seien fatal. Um Pflegekosten zu sparen, könnten Roboter so programmiert werden, dass sie bei verzweifelten Aussagen von Pflegebedürftigen zur Suizid-Beihilfe raten. Dies müsse verhindert werden, sagte Welskop-Deffaa. "Wir alle haben inzwischen genug Fantasie, was Algorithmen machen können."

"Palliative Care kann Suizid verhindern"

Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger sagte, dass Menschen oft aus Angst vor Schmerzen oder einer sozialen oder psychischen Notlage einen Suizid in Betracht zögen. Bei wirksamer Schmerzlinderung und palliativer Versorgung trete der Suizidwunsch bei vielen Patienten zurück.

Unterstützung signalisierten die deutschen Bischöfe beim politischen Ziel, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. "Wer seine Organe spendet, handelt im Sinn christlicher Nächstenliebe und mitmenschlicher Solidarität", sagte Bischof Overbeck. Es dürfe aber keinerlei Druck und Zwang entstehen. Daher spreche sich die deutsche Kirche für eine Zustimmungsregelung aus, wonach jeder Bürger aktiv offiziell gefragt wird, ob er oder sie Organspender sein will.

Anders als in Österreich, wo jeder Bürger ein potenzieller Organspender wäre, sofern er nicht ausdrücklich widersprochen hat, schreibt das Transplantationsgesetz in Deutschland bislang vor, dass nur derjenige ein potenzieller Organspender ist, der zuvor einer Spende ausdrücklich zugestimmt hat. Im Deutschen Bundestag werden zwei Gesetzesvorschläge diskutiert, um die seit Jahren niedrigen Spenderzahlen zu erhöhen. Ein Entwurf sieht die Einführung der Widerspruchsregelung vor, ein anderer würde grundsätzlich die Zustimmungsregelung fortsetzen, zugleich aber technische Hürden abbauen und die Information der Bürger sowie die Krankenhausstrukturen verbessern.
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