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Eltern-Kind-Pass: Kostenlose Elternberatung startet

01.10.2026 14:32
Österreich/Familie/Familienplanung/Soziales/Hilfsorganisation/Sozialpolitik/aktion.leben
Freiwilliges Angebot ab 1. Oktober soll über rechtliche Fragen und psychosoziale Anliegen aufklären - "aktion leben österreich"-Generalsekretärin Martina Kronthaler: "Elternberatung große Chance für werdende Eltern, um Informationen einzuholen und richtige Weichen zu stellen"
Wien, 01.10.2026 (KAP) Mit 1. Oktober ist die kostenlose "Elternberatung" Teil des regulären Vorsorgeprogramms des Eltern-Kind-Passes. Die freiwillige Elternberatung wird in den Familienberatungsstellen österreichweit angeboten und richtet sich Eltern und Familien im ersten Lebensjahr des Kindes. Neben rechtlichen Fragen rund um Karenzmodelle oder Pensionssplitting werden auch psychosoziale Themen berücksichtigt. "Elternberatung unterstützt mit Information, aber auch mit einem Gesprächsangebot für beide Partner über neuralgische Themen: Oft sind das die Finanzen und die Aufteilung der unbezahlten Arbeit", so die Generalsekretärin von "aktion leben österreich", Martina Kronthaler, in einer Aussendung. Die Beratung könne damit dazu beitragen, spätere finanzielle oder familiäre Probleme zu vermeiden.

"Elternberatung ist eine große Chance für werdende Eltern, um Informationen einzuholen und die richtigen Weichen zu stellen", betonte Kronthaler. Beworben wird das Angebot aktuell über ein Einlageblatt im Eltern-Kind-Pass bzw. über eine Seite im Zusatzheft zum Eltern-Kind-Pass, welches aber noch nicht alle ärztlichen Praxen erreicht hat. "Die Elternberatung steht aber und kann kostenlos in Anspruch genommen werden", so Kronthaler.

Zu den möglichen Themen gehören neben rechtlichen und finanziellen Fragen auch die Aufteilung unbezahlter Arbeit, Mental Load und Konfliktbewältigung, etwa in der Partnerschaft. Nach Angaben von "aktion leben" können Informationen über sozialrechtliche Regelungen dabei auch langfristige finanzielle Folgen haben.

Als Beispiel nannte der Verein etwa das freiwillige Pensionssplitting. Dabei können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen Pensionsansprüche zugunsten jenes Elternteils übertragen, der wegen der Kinderbetreuung seine Erwerbstätigkeit reduziert. Der Antrag muss bis zum zehnten Geburtstag des Kindes gestellt werden.

Elternberatung gibt es in Familienberatungsstellen wie bei aktion leben österreich. Das Angebot ist kostenlos. (Informationen auf www.aktionleben.at)
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