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Ethik
Bild Copyright: © fezailc/Pixabay

Ethikerinnen: Unlösbare Konflikte bei Leihmutterschaft vorprogrammiert

02.10.2026 11:39
(zuletzt bearbeitet am 02.10.2026 um 12:32 Uhr)
Österreich/USA/Reproduktionsmedizin/Ethik/Wissenschaft/Medizin/Leihmutterschaft
Wiener Fachinstitut IMABE verweist auf US-Rechtsstreit, bei dem eine Leihmutter die Abtreibung eines Kindes mit schwerem Herzfehler verweigert hat
Wien, 02.10.2026 (KAP) Die in Österreich verbotene Praxis der Leihmutterschaft bringt grundsätzliche ethische Konflikte mit sich, die nicht aufgelöst werden können - unter anderem dann, wenn ein Kind nicht den Erwartungen der genetischen Eltern entspricht: Zu diesem Schluss kommen Deborah Spiekermann und Susanne Kummer vom Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE). Die beiden Ethikerinnen analysierten einen aktuellen Streit in den USA um ein von einer Leihmutter ausgetragenes Kind mit schwerem Herzfehler. Der Fall zeige, dass sich daraus entstehende Konflikte zwar vielleicht juristisch entscheiden, "aber ethisch nicht auflösen" ließen.

Konkret geht es um die aus Alaska stammende Leihmutter McKenna West. Sie war im Dezember 2025 für das kalifornische Paar Nausheen Gilkar und Omar Ahmed schwanger geworden. In der 20. Schwangerschaftswoche wurde beim Kind ein schwerer angeborener Herzfehler festgestellt. Die genetischen Eltern forderten daraufhin einen Schwangerschaftsabbruch. Der Leihmutterschaftsvertrag enthielt eine solche Klausel für den Fall einer fetalen Anomalie.

West verweigerte den Abbruch. Als Krankenschwester im kardiologischen Bereich habe sie gewusst, dass das Kind trotz der Diagnose behandelt werden könne und Lebenschancen habe. Nach ihren Angaben fühlte sie sich durch den Vertrag unter Druck gesetzt. Ihre eigene damalige Anwältin habe ihr für den Fall einer Weigerung mit Vertragsstrafen von mehr als 250.000 US-Dollar gedroht. West reiste schließlich nach Texas, wo sie am 12. August einen Buben zur Welt brachte.

Nach dem Leihmutterschaftsvertrag wurde das Kind den genetischen Eltern übergeben. West bot laut IMABE an, die rechtliche und finanzielle Verantwortung für den Buben zu übernehmen, doch stellte ein Gericht in Kalifornien die rechtliche Elternschaft von Gilkar und Ahmed fest, während West der Kontakt zum Kind untersagt wurde. Ihren Eilantrag an den US Supreme Court lehnte eine Richterin Anfang September ohne Begründung ab. Zudem verlangen die genetischen Eltern 100.000 US-Dollar Schadenersatz wegen Vertragsbruchs.

Ware Kind

Für Spiekermann und Kummer legt der Fall offen, was Leihmutterschaftsverträge "strukturell ermöglichen": die Bestellung eines Kindes und dessen Ablehnung, wenn die Realität von den Erwartungen abweicht. Das Kind werde damit zur "vertraglich bedingten Ware", deren "Abnahme an Qualitätskriterien geknüpft" sei. Schwangerschaft und Geburt würden dabei nicht nur als medizinischer Vorgang behandelt: Ein Vertrag könne die biologische und psychische Realität der Schwangerschaft nicht aufheben. IMABE verweist auf die pränatale Bindung zwischen Schwangerer und Kind und kritisiert, dass die Leihmutterschaft unmittelbar nach der Geburt einen Beziehungsabbruch vorsehe.

Auch die Frage der Abstammung ist aus Sicht der Ethikerinnen grundlegend berührt. Im Fall West stünden eine genetische Mutter, eine austragende Mutter und eine rechtlich anerkannte Mutter nebeneinander. Die rechtliche Zuordnung sei durch den Vertrag erfolgt, argumentieren Spiekermann und Kummer. Damit könne Elternschaft von biologischen und gestationellen Tatsachen gelöst und zu einer rein rechtlichen Kategorie werden. Dies setze auch das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft unter Druck. "Es ist nicht mehr die leiblich-genetische Verbindung, die Elternschaft begründet, sondern die Unterschrift unter einem Formular."

Traumatisierend für die Beteiligten

Die beiden IMABE-Expertinnen sehen darin kein auf den Einzelfall beschränktes Problem. Frauen würden durch Verträge - die stets nur die Bestelleltern, nicht aber die Leihmutter oder das Kind schützen - und die Macht von Agenturen in ihrer Gewissensfreiheit eingeschränkt, zugleich entstünden Abhängigkeiten und psychische Belastungen: "Aus einer vermeintlich freiwilligen Vereinbarung können Konflikte und Abhängigkeitsverhältnisse entstehen, die beide Parteien tief traumatisieren." West selbst von einer "Industrie, in der Frauen gezwungen werden können, das Leben des Kindes, das sie nähren, zu beenden" gesprochen und ihre Situation rückblickend als "entwürdigend" bezeichnet.

Eine "ethisch saubere Leihmutterschaft" gibt es nach Auffassung der IMABE-Expertinnen nicht. "Selbst ein Vertrag, der auf den ersten Blick alle Eventualitäten regelt, kann die grundlegende ethische Problematik der Leihmutterschaft nicht auflösen: die Trennung von genetischer, austragender und rechtlicher Mutterschaft, die Reduktion des Kindes auf ein vertraglich geschuldetes Produkt und die Instrumentalisierung des weiblichen Körpers als Austragungsort auf Zeit", so Spiekermann und Kummer. Sie verweisen zudem auf UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem, die Leihmutterschaft mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht und ein bindendes internationales Verbot gefordert hat.
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