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Pakistan: Gericht prüft erneut Fall von entführter Christin

22.10.2026 15:44
Pakistan/Justiz/Menschenrechte/Todesstrafe/Religionsfreiheit
Verfassungsgericht befasst sich erneut mit mutmaßlicher Zwangskonversion und Kinderehe - Oberster Gerichtshof bestätigt Todesurteil gegen christlichen Informatiker wegen Blasphemie
Islamabad, 22.10.2026 (KAP) Der pakistanische Bundesverfassungsgerichtshof hat sich am Mittwoch erneut mit dem Fall der christlichen Jugendlichen Maria Shahbaz befasst, die nach Angaben ihrer Familie als Minderjährige entführt, zur Konversion zum Islam gezwungen und gegen ihren Willen verheiratet worden sein soll. Das Gericht stellte neue Ladungen an Shahbaz und ihren Ehemann Shehryar Ahmad aus, berichten pakistanische Medien am Donnerstag. Die Familie kämpft darum, die Entscheidung aufheben zu lassen, durch die das Mädchen bei dem Mann belassen wurde, den sie als ihren Entführer bezeichnet.

Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF) war Shahbaz im Juli 2025 erst zwölf Jahre alt, als sie entführt und zur Konversion zum Islam gezwungen worden sei. Ihre Familie bestreitet, dass sie freiwillig geheiratet oder ihre Religion gewechselt habe. Eine frühere Untersuchung habe ergeben, dass sie minderjährig gewesen sei und ihre Heiratsurkunde gefälscht worden sei. Dennoch bestätigte der Bundesverfassungsgerichtshof im Februar 2026 die Entscheidung, sie ihrem mutmaßlichen Entführer zu überlassen. Anfang Oktober ordnete ein Gericht in Lahore die Wiederaufnahme der polizeilichen Ermittlungen an.

Bei der jüngsten Verhandlung ging es erneut um die Frage, ob Shahbaz zum Zeitpunkt der Eheschließung volljährig war. Ihre Eltern wollen das frühere Urteil überprüfen lassen und verweisen auf Dokumente, die nach ihrer Darstellung belegen, dass ihre Tochter noch minderjährig war. Eine Entscheidung über ihre Rückkehr zur Familie fiel am Mittwoch nicht. Die US-Kommission für internationale Religionsfreiheit (USCIRF) führt Shahbaz als nicht freigelassene Betroffene religiöser Verfolgung und nennt die erzwungene Abkehr vom christlichen Glauben als Form von Missbrauch.

Todesurteil wegen Blasphemie bestätigt

Unabhängig davon hat der Oberste Gerichtshof Pakistans zu Monatsbeginn das Todesurteil gegen den christlichen Informatiker Qaiser Ayub wegen mutmaßlich islamfeindlicher Inhalte im Internet bestätigt. Der 49-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Er habe seine Website bereits 2009 geschlossen; ein Bekannter habe sie später nach einem beruflichen Konflikt wieder aktiviert und die beanstandeten Inhalte veröffentlicht, um ihn aus persönlicher Rache zu belasten.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren Pakistans Blasphemiegesetze seit Jahren als anfällig für Missbrauch und zur Verfolgung religiöser Minderheiten. Der genaue Wortlaut der Ayub vorgeworfenen Äußerungen wurde von den Gerichten nicht veröffentlicht. Der Fall erinnert an die Christin Asia Bibi, die 2018 nach jahrelanger Haft vom Obersten Gerichtshof freigesprochen wurde.

Obwohl pakistanische Gerichte Todesurteile wegen Blasphemie verhängen, wurden solche Urteile bislang nicht vollstreckt. Beschuldigte sind jedoch häufig jahrelang inhaftiert und durch öffentliche Vorwürfe zusätzlich gefährdet. Immer wieder lösen Blasphemieanschuldigungen gewaltsame Ausschreitungen und Angriffe extremistischer Menschenmengen aus.
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