Papst: Kirchenrecht muss Auftrag der Kirche im Blick behalten
23.10.202616:05
Vatikan/Papst/Kirche/Recht/Hochschulen/Theologie
Leo XIV. empfing Teilnehmer von Kongress zum 150-Jahr-Jubiläum der kirchenrechtlichen Fakultät an der Päpstlichen Universität Gregoriana
Vatikanstadt, 23.10.2026 (KAP) Das Studium des Kirchenrechts muss nach Ansicht von Papst Leo XIV. den Auftrag der Kirche in der Welt im Blick behalten. Über die Kenntnis von Normen hinaus komme es darauf an, ein kirchliches Bewusstsein dafür zu besitzen, was "gerecht" sei, sagte er am Freitag vor Teilnehmern einer internationalen Tagung in Rom. Anlass war das 150-jährige Bestehen der kirchenrechtlichen Fakultät an der Päpstlichen Universität Gregoriana. Die traditionsreiche Fakultät war im Jahr 1876 auf Wunsch des seligen Pius IX. errichtet worden.
Leo XIV. betonte, es sei unmöglich, das Bild der Kirche vollkommen in juristische Sprache zu übersetzen, dennoch müsse das Kirchenrecht dieses widerspiegeln. Zweck des Kirchenrechts sei, eine Ordnung zu schaffen, in der unter dem Vorrang von Liebe, Gnade und Begabungen die kirchliche Gemeinschaft wachsen könne, so der Papst. Daneben sei das Wohl des Einzelnen oberstes Ziel des Kirchenrechts, sagte Leo XIV., der selbst ein ausgebildeter und promovierter Kirchenrechtler ist.