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Patientin und Ärztin oder Pflegerin reichen sich die Hand
Sozialpolitik
Bild Copyright: © Barmherzige Brüder

Caritas: Inklusion muss auch im Alter gewährleistet sein

24.10.2026 11:59
Österreich/Hilfsorganisation/Medizin & Gesundheit/Behinderte/Caritas/Pflege/Inklusion
Präsidentin Tödtling-Musenbichler: "Menschenrechte dürfen nicht an Altersgrenzen, Zuständigkeiten oder Budgets scheitern"
Wien, 24.10.2026 (KAP) Die Caritas Österreich hat anlässlich des 18. Jahrestags der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch Österreich eine konsequentere Umsetzung der darin verankerten Rechte gefordert. Vor allem ältere Menschen mit Behinderungen seien mit Versorgungslücken konfrontiert, weil geeignete Wohn-, Pflege- und Teilhabeangebote fehlten. Unterschiedliche Zuständigkeiten und Finanzierungsregeln der Bundesländer erschwerten eine bedarfsgerechte Unterstützung, kritisierte Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler am Samstag in einer Aussendung.

"Menschenrechte dürfen nicht an Altersgrenzen, Zuständigkeiten oder Budgets scheitern", betonte Tödtling-Musenbichler. Es sei höchste Zeit, Inklusion gezielt zu ermöglichen und die notwendigen Angebote auszubauen. Die im Regierungsprogramm angekündigte bundesweite Pflege- und Betreuungsstrategie müsse die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausdrücklich berücksichtigen. Auch der Grundsatz "Daheim vor stationär" müsse für sie gelten. Jeder Mensch solle auch im Alter selbstbestimmt und in einem selbst gewählten Umfeld leben können.

Bedarf statt Zuständigkeitsgrenzen

Menschen mit Behinderungen benötigten im Alter häufig eine Kombination aus medizinischer Pflege, Leistungen der Behindertenhilfe und psychosozialer Unterstützung, erklärte die Caritas-Präsidentin. Der Übergang in eine Pflegeeinrichtung dürfe nicht dazu führen, dass Betroffene ihr vertrautes Lebensumfeld und gewachsene soziale Beziehungen verlören. Geeignete Angebote für ältere Menschen mit Behinderungen seien jedoch rar.

Die Unterstützung müsse sich am individuellen Bedarf orientieren und dürfe nicht davon abhängen, in welchem Bundesland jemand lebe oder welches Verwaltungssystem zuständig sei, forderte Tödtling-Musenbichler. Nötig seien daher verbindliche Ausbauziele, eine gesicherte Finanzierung und einheitliche Qualitätsstandards für inklusive Pflegeangebote.

Persönliche Assistenz ermöglicht soziale Teilhabe

Dass Pflege allein nicht ausreiche, um Selbstbestimmung zu gewährleisten, zeige das Angebot der Persönlichen Assistenz in Pflegewohnhäusern in der Steiermark, das seit 2025 besteht. Es ermögliche älteren Menschen mit Behinderungen, auch bei stationärer Pflege ihre sozialen Kontakte und Freizeitaktivitäten nach eigenen Wünschen zu gestalten.

Als Beispiel nannte die Caritas einen Bewohner, der mithilfe Persönlicher Assistenz weiterhin regelmäßig die Gräber seiner Eltern und Geschwister besuchen sowie alle zwei Wochen Fußballspiele in der Region verfolgen könne. Ohne diese Unterstützung wäre es für ihn kaum möglich, solche Aktivitäten selbstständig wahrzunehmen.

Das Angebot sei allerdings auf maximal 260 Stunden pro Person und Jahr begrenzt, was durchschnittlich fünf Stunden pro Woche entspreche. Zudem sei die Inanspruchnahme an bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich eines früheren Bezugs von Leistungen der Behindertenhilfe geknüpft. Selbstbehalte und Fahrtkosten stellten weitere finanzielle Belastungen dar. Die Caritas sprach sich deshalb dafür aus, Persönliche Assistenz und Sozialbegleitung auch für Menschen verbindlich sicherzustellen, die im Alter stationäre Pflege benötigten. Dies müsse ausdrücklich auch nach dem 65. Lebensjahr gelten.

Menschenrechtliche Verpflichtung

Die Caritas erlebe in ihrer täglichen Arbeit, wie finanzielle Entscheidungen und Stillstand in der Behindertenhilfe die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien beeinträchtigten. Ihre Lebensrealität bleibe in der öffentlichen Wahrnehmung häufig unsichtbar, kritisierte Tödtling-Musenbichler.

Die Politik müsse Verantwortung übernehmen und die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention konkret umsetzen. Inklusion sei keine freiwillige Leistung und kein bloßes Entgegenkommen, sondern ein Menschenrecht, unterstrich die Caritas-Präsidentin.

Neben dem Ausbau inklusiver Pflegesettings fordert die kirchliche Hilfsorganisation mobile und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote sowie Wahlfreiheit beim Wohnort. Der Grundsatz "Daheim vor stationär" müsse auch für Menschen mit Behinderungen gelten. Ziel sei eine Versorgung, die Pflegebedürftigkeit nicht mit dem Verlust von Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe gleichsetze.
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