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Erster Bischof in Polen wegen Nichtanzeige von Missbrauch verurteilt

30.10.2026 09:15
Polen/Religion/Christentum/Justiz/Prozess/Missbrauch
Hohe Geldstrafe für lange verzögerte Anzeige von sexuellem Kindesmissbrauch als Präzedenzfall für Polen - Bischof will in Berufung gehen
Warschau, 30.10.2026 (KAP/KNA) In Polen ist zum ersten Mal ein katholischer Bischof von einem staatlichen Gericht verurteilt worden, weil er zwei Priester erst mit jahrelanger Verspätung wegen sexuellen Kindesmissbrauchs angezeigt hat. Das Bezirksgericht in Tarnow im Süden des Landes verhängte am Donnerstag polnischen Medienberichten zufolge eine Geldstrafe gegen den örtlichen Bischof Andrzej Jez, berichtete die katholische Nachrichtenagentur KNA. Er muss zwei Jahre lang jeden Monat ein Viertel seines Gehalts an eine Stiftung zahlen, die sexuell missbrauchte Kinder unterstützt.

Seit 2017 ist es in Polen strafbar, wenn man glaubhafte Informationen über Kindesmissbrauch nicht "unverzüglich" der Polizei oder der Staatsanwaltschaft meldet. Die Richterin entschied, der Angeklagte habe diese Pflicht verletzt. "Die Klärung etwaiger Zweifel sollte den Strafverfolgungsbehörden überlassen bleiben", erklärte sie. Der verurteilte Bischof will in Berufung gehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem seit Februar geführten Prozess eine dreijährige Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe gefordert. Für Sexualdelikte an 23 Jungen sei wegen des Nichtanzeigens durch den Bischof die Verjährungsfrist abgelaufen. Beide Priester waren auch deshalb nie angeklagt worden. Einer der beiden Missbrauchspriester wurde von der Kirche inzwischen aus dem Klerikerstand entlassen. Laut Medienberichten soll er zwischen 1987 und 2008 mindestens 95 Jungen in Pfarren in Polen und der Ukraine missbraucht haben. Auch den anderen Priester sanktionierte die Kirche.

Jez ist seit 2012 Bischof von Tarnow. Zuvor war er dort zweieinhalb Jahre Weihbischof. Der 63-Jährige hatte sich vor Gericht für unschuldig erklärt. Sein Anwalt argumentierte in seinem Schlussplädoyer, Jez habe beide Priester angezeigt, sobald er erfahren habe, dass die Opfer möglicherweise jünger als 15 Jahre gewesen seien. Die Diözese Tarnow teilte nach dem Urteil mit, man drücke erneut tiefes Bedauern über das Leid aus, das allen Opfern zugefügt worden sei. Man bringe Missbrauchsbetroffenen "den gebührenden Respekt und Mitgefühl" entgegen, hieß es weiter.

Wer in Polen glaubhafte Informationen über schwere Straftaten wie sexuellen Kindesmissbrauch nicht unverzüglich Polizei oder Staatsanwaltschaft mitteilt, kann laut dem Gesetz mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.
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