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Zugunglück in Spanien: Priester sprach Sterbende von Sünden los

29.10.2026 18:10
Spanien/Bahnunglück/Religion/Kirche/Tod
Kirchenrecht erlaubt in manchen Situationen eine Freisprechung von Sünden auch ohne Beichte - Ortspfarrer machte davon Gebrauch
Madrid, 29.10.2026 (KAP/KNA) Nach dem schweren Zugunglück in Spanien ist es dem Priester der örtlichen Gemeinde offenbar das erste Anliegen gewesen, die sterbenden und schwer verletzten Menschen von ihren Sünden loszusprechen. Der Pfarrer des Dorfes Urda in der Provinz Toledo, wo sich der Unfall am Mittwochmorgen ereignete, erteilte demnach bei Ankunft an der Unfallstelle eine sogenannte Generalabsolution in Todesgefahr, wie Fernando Fernández de Bobadilla laut Nachrichtenagentur KNA dem spanischen Medium ABC erklärte.

Über das Unglück durch einen Anruf informiert, erreichte der Priester nach eigenen Angaben als einer der ersten Menschen die Unfallstelle, noch vor den meisten Rettungskräften. Allen Verstorbenen einzelne Sünden zu vergeben und den Schwerverletzten die Krankensalbung zu erteilen, sei allerdings nicht möglich gewesen. "Ich habe eine Generalabsolution erteilt. In solchen Fällen empfiehlt das der Vatikan", erklärt der Priester. Danach habe er den Einsatzkräften bei der Versorgung von Verletzten geholfen.

"In akuter Todesgefahr"

Der katholische Lehre zufolge ist die Vergebung der Sünden zu Lebzeiten eine wichtige Voraussetzung für einen guten Tod und die spätere Aufnahme eines Verstorbenen in die himmlische Gegenwart Gottes. Dies geschieht in der Regel in der Beichte, wobei der betroffene Mensch seine Sünden vor einem Priester bereut und bekennt, der ihm dann die Lossprechung (Absolution) erteilt. Danach sind die Sünder frei von Schuld, es steht nichts Böses mehr zwischen ihnen und der Liebe Gottes.

Den Menschen zu ermöglichen, dass sie zu Gott gelangen, ist für die katholische Kirche oberstes Ziel ihres Handelns. Deshalb erlaubt sie bei Extremereignissen wie einem Schiffsuntergang, einem Flugzeugabsturz oder ähnlichen Katastrophen die Lossprechung aller Anwesenden von ihren Sünden. Dies ist die sogenannte Generalabsolution "in articulo mortis" (in akuter Todesgefahr).

Rechtlich geregelt ist dies im Canon 961 des Kirchenrechts. Demnach kann mehreren Sündern gleichzeitig ohne persönliches Sündenbekenntnis die Absolution in allgemeiner Weise erteilt werden, "wenn Todesgefahr besteht und für den oder die Priester die Zeit, die Bekenntnisse der einzelnen Pönitenten zu hören, nicht ausreicht". Wer eine solche Katastrophe überlebt und danach Gelegenheit zur Beichte hat, muss dann nachträglich seine Sünden bekennen.

Eine Absolution ist grundsätzlich nur für lebende Menschen möglich. Eine Generalabsolution in Todesgefahr kann also, wie der Name es sagt, nur in Todesgefahr, nicht jedoch bereits Gestorbenen erteilt werden.
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