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Katharina Renner
Migration
Bild Copyright: © erzdioezese_wien

Katholische Aktion kritisiert Quotenregelung bei Familienzusammenführung

31.10.2026 20:17
Österreich/Migration/Kirche/KAÖ/Renner
Kirchliche Laienorganisation: Familien auf Dauer zu trennen richtet Schaden an
Wien, 31.10.2026 (KAP) Die Kritik aus der Katholischen Kirche an der geplanten Quotenregelung bei Familienzusammenführungen wird lauter. Nachdem sich Erzbischof Josef Grünwidl im Ö1-Interview "Im Journal zu Gast" am Samstag zu Mittag skeptisch zur geplanten Regelung geäußert hatte, hat sich jetzt auch die Katholische Aktion Österreich (KAÖ) ablehnend geäußert. Anlass dafür ist die am Freitag von der Regierung präsentierte Niederlassungsverordnung. Sie sieht vor, dass heuer und im nächsten Jahr jeweils 314 Personen im Zuge der Familienzusammenführung nach Österreich kommen können.

Der Wiener Erzbischof hatte gegenüber dem ORF gesagt, er glaube nicht, dass es integrationsfördernd sei, "wenn man Familien zerreißt". Es sei eine Tatsache, dass Familien besser integrierbar seien als Einzelpersonen. "Außerdem ist das Recht auf Familienleben ein Menschenrecht", so Grünwidl. Ähnlich sieht das auch die KAÖ, indem Vizepräsidentin Katharina Renner in einer Aussendung am Samstagnachmittag festhielt: "Das Recht auf Familie ist aus gutem Grund ein Menschenrecht. Deshalb entzieht sich dieses Recht einer Regelung durch Quote."

"Wer soll entscheiden, welche Familien zusammenleben dürfen und wem dies verwehrt bleibt? Familien zu trennen ist grausam und richtet gesellschaftlich großen Schaden an, hier in Österreich, aber auch bei den Angehörigen und Kindern, die in Herkunftsländern oder Flüchtlingslagern unter unmenschlichen Bedingungen ausharren müssen", gab Renner weiters zu bedenken.

Außerdem sei erwiesen, dass sich Familienleben positiv auf die Integration, also das gute Zusammenleben in der neuen Heimat auswirke. "Wer Verantwortung für Familienmitglieder trägt, wird möglichst bald ökonomisch auf eigenen Beinen stehen wollen", so Renner aus ihrer praktischen Arbeit mit Familien. Wer gute Integration als politisches Ziel definiere, sollte auch positiv gestaltete Familienzusammenführung voranbringen.

Quotenregelung verstößt gegen Unionsrecht

Zudem teile die KAÖ die Einschätzung der Asylkoordination Österreich, dass die Quotenregelung gegen Unionsrecht verstößt. "Das Recht auf Achtung des Familienlebens ist in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in Artikel 7 der EU-Grundrechtecharta verankert", erklärte Renner. "Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verlangt immer eine individuelle Abwägung von Umständen. Dies darf nicht durch eine Quotenregelung unterwandert werden."

Eine christlich-soziale Herangehensweise an das Thema wäre die ehrliche Zuwendung zur Frage, wie Familien, die Schutz vor Krieg, Verfolgung und Elend brauchen, bestmögliche Integrationschancen bekommen, hielt die KAÖ fest und resümierte: "Die Haltung der Abschottung schafft mehr Probleme, als sie löst."
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