Johannes Paul II. erliess neue Richtlinien zur Papstwahl - Bisherige Regelungen nur leicht modifiziert - Kardinäle, die älter als 80 sind, dürfen auch künftig nicht am Konklave teilnehmen - Geheimhaltungsvorschriften bekräftigt und aktualisiert - Unterbringung der Konklave-Teilnehmer verbessert
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