Verhandlung von Grenzen der Kunst und die Schutzwürdigkeit verletzter religiöser Gefühle mit Femen-Aktivistin Shevchenko, Imam Demir und Karikaturist Sourisseau
Wien, 30.05.2026 (KAP) "Der Kunst ihre Freiheit, den Gläubigen ihre unverletzten Gefühle - wie kann man das unter einen Hut bringen, abseits von Kulturkämpfen?": Diese Frage stand am zweiten Tag des "Glaubenstribunals" bei den Wiener Festwochen im Odeon Theater im Zentrum. Unter dem Falltitel "Holy Shitstorm - Zwischen Blasphemie und Kunstfreiheit" diskutierten die Juristin Maria Sagmeister, die ukrainische Femen-Aktivistin Inna Shevchenko, Jan Ledóchowski, Vorsitzender der Meldestelle für Christenfeindlichkeit, der Karikaturist und Autor Laurent Sourisseau ("Riss") vom Satiremagazin Charlie Hebdo, der Imam und Religionspädagoge Ramazan Demir sowie Günther Oberhollenzer, Kurator der kontrovers diskutierten Ausstellung "Du sollst dir ein Bild machen" im Wiener Künstlerhaus, über Freiheiten, religiöse Gefühle und Gefahren für Islamkritiker.
Ohne Gefahr laufen zu wollen, der Hetze gegen Musliminnen und Muslime Kraft zu geben, müsse man darüber sprechen, dass Islamkritik gefährlich geworden ist, verwies Wolfgang Kaleck, Menschenrechtsanwalt und Tribunalleiter, darauf, dass mehrere Teilnehmende der Diskussionsrunde unter Personenschutz stünden. So etwa Sourisseau, der den islamistisch motivierten Terroranschlag auf seine Redaktion im Jahr 2015 knapp überlebte, oder Jury-Mitglied Hamed Abdel-Samad, ägyptisch-deutscher Politikwissenschaftler, Publizist und wortmächtiger Kritiker des politischen Islam.
Sourisseau schilderte am Samstag die schlimmsten Minuten seines Lebens und den schmerzlichen Verlust seiner Redaktionsmitglieder. Er habe sich tot gestellt, was sein Leben rettete, wie er schilderte. Er entschied mit überlebenden Redaktionsmitgliedern, die Redaktion weiterzuführen - als Antwort auf das Attentat, als Lebenszeichen: "Wenn eine Zeitung aufgrund von Terrorismus verschwindet, dann ist das eine fürchterliche Botschaft. Wir waren in der Pflicht - für uns und alle Bürger - um Freiheit zu kämpfen."
Demir, der lange Zeit als Gefängnisseelsorger mit radikalisierten bzw. neosalafistischen Jugendlichen arbeitete, berichtete von Morddrohungen, die er aus dem Gefängnis erhielt: "Der Demir muss weg." Zum einen warnte er vor der zunehmenden Radikalisierung im Gefängnis. "Ich habe Menschen betreut, die später in IS-Gebiete gegangen sind und andere Menschen umgebracht haben." Aktuell gebe es über 2.500 muslimische Häftlinge in Österreich und das Budget für die Seelsorge dieser Häftlinge betrage österreichweit nur 50.000 Euro, bemängelte Demir.
Gleichzeitig warnte er vor der Radikalisierung im Netz durch Prediger, die noch nie ein Koranstudium betrieben haben. "Wenn ich kein Imam wäre, kein Muslim wäre und mich über Social Media in Bezug auf den Islam informieren würde, dann kann ich Ihnen versichern, dass ich nicht nur islamophob, sondern auch islamfeindlich wäre", fand Demir klare Worte.
Ist der Blasphemieparagraf obsolet?
Folgende Leitfragen strukturierten die gerichtsähnliche Theaterperformance: Erlaubt die verfassungsgerichtlich garantierte Kunstfreiheit die Benutzung jeder Art von religiösen Bildsprachen und Symbolen? Selbst wenn es rechtlich erlaubt ist: Gibt es nicht ethische und moralische Bedenken? Soll die Kunst religiöse Gefühle Gläubiger achten und deren Verletzung vermeiden? Soll der Blasphemieparagraf im österreichischen Strafrecht gestrichen werden?
Die Auskunftspersonen hatten 20 Minuten Zeit, Erklärungen abzugeben. Anschließend wurden sie 15 Minuten von der Jury befragt - bestehend aus der jüdischen Künstlerin sowie Kammerrätin in der AK Wien Sheri Avraham, Hamed Abdel-Samad, ehemals im Umfeld der Muslimbruderschaft aktiv und nun einer der bekanntesten Kritiker des Islams, Christine Mayr-Lumetzberger, ehemalige Ordensfrau der Benediktinerinnen, die nach ihrer "Weihe" zur Priesterin exkommuniziert wurde, und Monika Mokre, Politikwissenschaftlerin und Demokratieforscherin an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.
Sind religiöse Gefühle schützenswert?
Juristische Auskunft über den Blasphemieparagrafen, also die öffentliche "Herabwürdigung von im Inland zugelassenen Glaubenslehren", gab die Rechtswissenschaftlerin Sagmeister. Schon allein die Bestimmung, dass sich der Paragraf am Befinden einer durchschnittlich religiösen Person orientiere, wurde als schwierig zu bewertende Angelegenheit gewertet. Der Paragraf werde jedenfalls dann schlagend, wenn die Religionsausübung gefährdet werde - etwa wegen einer Demonstration vor einer Moschee, die die Gläubigen am Eintritt hindert, oder wenn eine Atmosphäre der Angst vorherrscht und Menschen daran gehindert werden, ohne Angst und frei ihre religiöse Meinung zu äußern.
Für Kaleck, ebenfalls Jurist, würden gläubige Menschen durch den Blasphemieparagrafen privilegiert behandelt. Sie zeigten sich "empfindlicher" - andere müssten die Beleidigung von anderen Weltanschauungen, etwa den Glauben an linke Ideologien oder feministische Theorien, hinnehmen. Aber auch die Kunstfreiheit sei privilegiert, erklärte Sagmeister. "Neuere Rechtsprechungen halten die Kunstfreiheit viel höher." Kunst dürfe mehr als im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt sein.
"Legalistischer Dschihad"
"In etwa 80 Ländern gibt es einen Blasphemieparagrafen. Das sind nicht nur historische Überbleibsel, sondern es werden auch neue geschaffen", erklärte Sagmeister. Das Strafmaß variiert jedoch - in einem Zehntel der Länder drohe bei Blasphemie die Todesstrafe. Abdel-Samad verwies auf den "legalistischen Dschihad", den Islamisten nützten, um Islamkritiker und Religionskritiker mundtot zu machen, indem sie deren Aussagen vor Gericht bringen. "Es geht ihnen nicht um den Schutz religiöser Gefühle von gläubigen Menschen, sondern um ihre eigene Machtstellung und darum, Kritik von ihnen abzulenken."
Freiheit
Als politisch Verfolgte sprach die Femen-Aktivistin Shevchenko, die heute in Österreich und Frankreich lebt. Auch sie ist Überlebende eines Anschlags, bei dem 2015 ein islamistischer Attentäter eine Veranstaltung zum Thema Kunst, Blasphemie und Meinungsfreiheit angriff und einen Menschen tötete. Vielen ist Shevchenko wegen einer Aktion aus dem Jahr 2012 bekannt, als sie in Kyjiw ein Holzkreuz als Solidaritätsaktion für die russische Band Pussy Riot und als Protest gegen die russisch-orthodoxe Kirche umsägte. Diese habe nicht als religiöse Institution gehandelt, sondern dem politischen System ein Symbol gegeben.
"Ich habe nicht ein Holzkreuz umgeschnitten. Ich habe durch ihre Lügen geschnitten. Das Holzkreuz war sozusagen im Weg", erklärte Shevchenko. Fliehen musste sie nicht wegen der Priester, sondern wegen der Politiker. "In westlichen Gesellschaften glauben wir, dass Freiheit 'comfort' bedeutet, doch das stimmt nicht. Diktaturen und Regime geben 'comfort', weil sie 'bequem' scheinen, sie liefern alle Antworten, Menschen können ihre Verantwortung abgeben." Aber für jene, die ihre Freiheit bewahren möchten, gelte: "Please get comfortable with feeling uncomfortable."
Gegenspieler: Was darf Kunst?
"Ich bin auch der Meinung, das Gesetz soll nicht Gefühle schützen. Das brauchen wir in unserer Gesellschaft nicht", sagte Ledóchowski, aktives Mitglied der ÖVP, der gegen die Kunstausstellung "Du sollst dir ein Bild machen" protestierte. Das Kreuz sei jedoch weit mehr als ein religiöses Symbol. Es stehe für die Würde des Menschen und den Vorrang der Schwachen vor den Starken, sagte der Vorsitzende der Meldestelle Christenschutz. Daraus seien wesentliche Grundlagen der westlichen Gesellschaft erwachsen, vom Sozialstaat bis zur Religionsfreiheit. Deshalb könnten christliche Symbole nicht folgenlos dekonstruiert werden. Gerade jetzt, "wo sich mittlerweile Minoritäten verschieben" und christliche Symbole besonders schützenswert würden.
Es sei legitim, in einer freien Gesellschaft zu kritisieren, zu provozieren oder jemanden damit zu verletzen. Es werde aber so getan, als wären religiöse Gefühle in einer postreligiösen Gesellschaft nicht legitim. "Ich will nicht die Opferkarte spielen, ich spreche als Bürger mit Gerechtigkeitssinn", so Ledóchowski weiter, aber der Spott auf das Christentum werde in der öffentlichen Wahrnehmung gutgeheißen. Das sei bei anderen Religionen nicht so. Für ihn sei etwa das Runterspülen der Bibel in einer Toilette ebenso verwerflich, wie wenn es der Koran wäre.
Direkt darauf Bezug nehmen konnte der Kurator der besagten Kunstausstellung, Oberhollenzer. Seine Intention sei nicht gewesen, "der Kirche etwas auszuwischen oder die Kirche und Gläubige bloßzustellen", betonte Oberhollenzer. Es sei ihm vielmehr darum gegangen, tradierte Bilder - insbesondere konservative - kritisch zu hinterfragen. Mehr als 40 Kunstschaffende - von Valie Export über Martin Kippenberger - hätten das getan, und zwar feministisch, humorvoll, kritisch, mit Augenzwinkern.
Er sei selbst in einem katholischen Umfeld aufgewachsen - "ich war sechs Jahre Ministrant" - und habe im Vorfeld mit Theologen und Priestern darüber diskutiert, wie die Ausstellung mit dem Glauben zusammengehe. Darunter der kunstaffine Jesuitenpriester Gustav Schörghofer oder Dommuseums-Direktorin Johanna Schwanberg.
Die Ausstellung sei auch von keinem katholischen oder christlichen Würdenträger öffentlich kritisiert worden. Das hätten jene getan, die die Ausstellung nicht gesehen hätten, sowie von rechtskonservativen und rechtsorientierten, erzkatholischen Gruppen. "Wir leben in einer Zeit, in der wir nicht mehr akzeptieren, dass jemand anderer Meinung ist. Wir leben in unseren Bubbles, und ein Diskurs oder Disput auf Augenhöhe bei Meinungsverschiedenheit ist nicht mehr möglich." Die Ausstellung sei für rechte Kreise ein "Mittel zum Zweck" geworden, um den Boulevard und politische Parteien zu bedienen. Dabei seien Islamophobie, Frauenfeindlichkeit oder Queerness-Feindlichkeit mitgeschwungen.
Abschließende Worte fand Jury-Mitglied Mayr-Lumetzberger: Für sie hätten sich Fragen nach dem zwischenmenschlichen Respekt ergeben: Wie gehen wir miteinander um? Sucht man den Frieden oder will man Fronten aufmachen? Es sei wichtig, aufeinander zuzugehen, einander zuzuhören und nach Kompromiss und Konsens zu suchen. Ein gewisses Maß an Leiden sei dabei nicht zu vermeiden. Sie jedenfalls wähle den Frieden.
In einem zweiten Teil widmete sich das Tribunal am Samstag unter dem Titel "Entwendete Göttinnen" dem Kult der Aneignung und geraubten Objekten mit religiöser, kultischer oder ritueller Bedeutung in westlichen Museen. (Info: https://www.festwochen.at/das-glaubenstribunal-)
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