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Bild Copyright: © Harald Oppitz/KNA

EU-Bischofskommission warnt vor Rechtsunsicherheit bei Taufregistern

05.10.2026 14:42
Europäische Union/Religion/Internationale Organisation/Justiz/Kirche/Datenschutz
Kirchenvertreter wollen Register vor Namenslöschungen schützen - EuGH-Generalanwältin setzt auf Einzelfallprüfungen
Brüssel, 05.10.2026 (KAP/KNA) Die katholische EU-Bischofskommission COMECE hat sich besorgt über ein Plädoyer von Generalanwältin Laila Medina beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu Taufregistern geäußert. Die Löschung des Vor- und Nachnamens einer Person aus dem Taufregister entziehe der Registrierung der Taufe als solcher vollständig ihre Bedeutung, ihren Wert und ihren Zweck, erklärten die Bischöfe laut der Nachrichtenagentur KNA am Montag. Auch berücksichtige die Stellungnahme nicht die Auswirkungen einer Löschung auf die Interessen und Rechte Dritter.

Hintergrund des laufenden Verfahrens vor dem EuGH ist ein Rechtsstreit in Belgien. Die Diözese Gent wehrt sich gegen die Forderung eines Getauften, seine personenbezogenen Daten aus dem Taufregister löschen zu lassen. Irritiert zeigt sich die COMECE darüber, dass die Generalanwältin in ihrer vergangene Woche veröffentlichten Stellungnahme die Lösung ablehne, die in nationalen Rechtsprechungen der EU-Mitgliedstaaten einheitlich als "völlig angemessene rechtliche Lösung bei Löschungsanträgen" angesehen werde. Konkret geht es um den Randvermerk über die Wünsche einer betroffenen Person im Taufbuch, den die Generalanwältin in ihren Schlussanträgen vom Donnerstag als unzureichend bezeichnet hatte.

Laut Generalanwältin Medina müssten die Daten so unlesbar gemacht werden, dass die betroffene Person "nicht mehr identifiziert oder leicht identifizierbar" sei. Die Generalanwältin schränkte ein, dass die Informationen darüber, dass an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit eine Taufe stattgefunden habe, aufbewahrt werden dürften. Auch sei eine physische Entfernung von Seiten aus dem Register nicht erforderlich.

Die COMECE befürchtet, dass die in der Stellungnahme dargelegte Rechtsauffassung für kirchliche Datenverantwortliche in allen EU-Mitgliedstaaten "erhebliche Rechtsunsicherheit" schaffen könnte. "Dies ist besonders gravierend, da eine solche Unsicherheit die Taufregister betreffen würde, die eine zentrale Säule der internen Funktionsweise und Organisation der Kirche darstellen und für die Erfüllung ihres Auftrags von entscheidender Bedeutung sind."

Die COMECE hofft nach eigener Auskunft auf eine "günstigere Linie hinsichtlich des Schutzes von Taufregistern vor Löschung" im noch ausstehenden Urteil des EU-Gerichtshofs.

EuGH-Generalanwältin für Einzelfallprüfungen

Medina hatte dafür plädiert, dass nationale Gerichte im Einzelfall über eine mögliche Löschung von personenbezogenen Daten aus Taufbüchern entscheiden sollen. Das nationale Gericht solle das Recht des Beschwerdeführers auf Achtung des Privat- und Familienlebens, sein Recht auf den Schutz personenbezogener Daten sowie seine Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit gegen die Autonomie der Kirche und deren Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit abwägen.
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