Unerlaubte Bischofsweihen, Exkommunikation und Kirchenspaltung
02.07.202617:12
Traditionalistische Priesterbruderschaft Pius X. setzt mit vom Papst untersagten Bischofsweihen schismatischen Schritt
Die traditionalistische Priesterbruderschaft St. Pius X. hatte am 1. Juli im schweizerischen Econe vier Priester ohne päpstliche Zustimmung zu Bischöfen geweiht, obwohl Papst Leo XIV. die Weihen kurz zuvor ausdrücklich untersagt und die Verantwortlichen vergeblich zum Verzicht aufgerufen hatte. Der Vatikan wertete den Schritt daraufhin als "Akt schismatischer Natur", also als kirchliche Spaltung.
Mit einem am Folgetag veröffentlichten Dekret stellte das Glaubensdikasterium in Rom die automatische Exkommunikation der beiden weihenden Bischöfe Bernard Fellay und Alfonso de Galarreta sowie der vier Neugeweihten fest. Zugleich erklärte der Vatikan, dass auch Kleriker und Laien, die sich der Bruderschaft formell anschließen, als Schismatiker gelten und exkommuniziert sind. Die von Priestern der Piusbruderschaft gespendeten Beichten und Eheschließungen seien künftig ungültig.
Der Konflikt reicht bis 1988 zurück, als Gründer Marcel Lefebvre trotz päpstlichen Verbots erstmals vier Bischöfe weihte. Zwar hob Papst Benedikt XVI. 2009 deren Exkommunikation auf und Papst Franziskus gewährte später befristete Zugeständnisse bei einzelnen Sakramenten, zu einer Einigung mit Rom kam es jedoch nie. Kern des Streits ist die Ablehnung zentraler Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils, insbesondere zu Religionsfreiheit, Ökumene und Liturgie.
Dekret von Glaubenspräfekt Fernández: Vom Papst nicht erlaubte Bischofsweihe ist "Akt schismatischer Natur" - Auch Kleriker und Laien, die sich der traditionalistischen Bruderschaft St. Pius X. anschließen, "gelten als Schismatiker und sind exkommuniziert" - Beichten und Eheschließungen ungültig
Während die traditionalistische Priesterbruderschaft im Schweizer Econe der Schweiz ihre unerlaubte Bischofsweihe durchführten, öffneten sich die Schleusen des Himmels - Von Alexander Brüggemann (KNA)
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